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Dysplasiesprechstunde

Unsere Dysplasiesprechstunde widmet sich der Abklärung von Haut- und Schleimhautveränderungen des äußeren und inneren Genitale, insbesondere zur Abklärung unklarer Befunde an Gebärmutterhals (Cervix), Scheide (Vagina) und Scheideneingang (Vulva).

Was sind Dysplasien?

Dysplasien („Krebsvorstufen“) sind Zellveränderungen die nicht bösartig sind, aber Vorstufen für eine bösartige Erkrankung darstellen können.

Dysplasien verursachen keine Beschwerden, und werden daher von der Patientin in der Regel nicht selbst bemerkt. Je nach Schweregrad der Veränderung können diese jedoch bei fehlender Behandlung zu einem bösartigen Tumor werden. Man unterscheidet allgemein drei Schweregrade, die vom Pathologen anhand einer Gewebeprobe eingeteilt werden.

Nicht jede Dysplasie wird zu einer bösartigen Erkrankung. Vor allem leichtgradige Veränderungen bilden sich zu einem hohen Prozentsatz spontan zurück.

Wie entstehen Dysplasien?

Die Ursache für die Entstehung dieser Zellveränderungen am Genitale ist eine Infektion mit Viren, sogenannten Humanen Papilloma Viren (HPV).

Die HPV-Infektion ist eine sehr häufige, sexuell übertragene Infektion. Die Durchseuchung mit dem Virus ist sehr hoch, vor allem bei jungen Frauen. Hier sind nach neueren Daten bei circa 30% der Frauen diese Viren nachweisbar. Man schätzt, dass etwa 80 % der Frauen irgendwann in ihrem Leben eine HPV Infektion erleben.

Die Mehrzahl der Infektionen ist meist vorübergehend und asymptomatisch. Viele dieser Viren sind harmlos (sog. „Low Risk HPV), andere (sog. „High Risk HPV“) können aber zu Zellveränderungen im Genitalbereich führen.

In der überwiegenden Zahl der Fälle gelingt es dem körpereigenen Immunsystem, das Virus zu eliminieren. Allerdings entwickeln ca. 10-20% der Frauen mit einer „High Risk“ Infektion und Persistenz des Virus eine Krebsvorstufe. Je nach Lokalisation werden diese Dysplasien als CIN (Cervix = Gebärmutterhals), VIN (Vulva = Schamlippen) oder VaIN (Vagina = Scheide) bezeichnet.

Da sich auch diese Vorstufen oftmals spontan zurückbilden, aber auch jederzeit in eine bösartige Krebserkrankung über gehen können, besteht die Kunst darin, die richtige Patientin zum richtigen Zeitpunkt zu operieren, um einerseits unnötige Operationen zu vermeiden und andererseits den Übergang in eine bösartige Krebserkrankung zu verhindern.

Früherkennung von Dysplasien

Entscheidend für die Früherkennung auffälliger Befunde am Genitale ist die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Im Rahmen der gynäkologischen Krebsvorsorge werden routinemässig Abstriche vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen (PAP-Abstrich). Die hierbei gewonnenen Zellen werden mikroskopisch auf Veränderungen untersucht.

Der Name dieses „Krebsvorsorgeabstriches“ geht auf Dr. Papanicolao zurück, der Ende der 20er Jahre Ergebnisse über Zelluntersuchungen nach Scheidenabstrich veröffentlicht hat.

Ähnliche Veränderungen wie sie am Muttermund zu finden sind, können auch die Scheidenhaut und das äußere Genitale betreffen und auf ähnliche Art diagnostiziert und behandelt werden.

Finden sich in diesem „Krebsvorsorgeabstrich“ Auffälligkeiten, können diese in der Dysplasiesprechstunde mittels spezieller klinischer, virologischer und molekulargenetischer Untersuchungen weiter abgeklärt werden.

Einteilung der Abstriche nach Papanicolao:

  • PAP I: Normalbefund
  • PAP II: Entzündliche / Degenerative Veränderungen (noch normal)
  • PAP III: Stark entzündliche und / oder dysplastische Veränderungen, unklarer Befund, Neoplasie (Krebsvorstufe) nicht auszuschließen
  • PAP IIID: Leichte bis mittelgradige Dysplasie
  • PAP IVA: Schwere Dysplasie
  • PAP V: Verdacht auf invasives Karzinom (Krebs)

Wie werden die Krebsvorstufen behandelt?

Je nach Art und Schweregrad der Dysplasie reichen die therapeutischen Möglichkeiten von der beobachtenden Verlaufskontrolle bei leichten Veränderungen am Muttermund, über kleine organerhaltende Operationen (Konisation mittels Messer, Laser oder Elektroschlinge), bis hin zur Gebärmutterentfernung bei schweren Veränderungen.

Es ist unser Anspruch, Ihnen die aktuell bestmögliche Diagnostik und neuesten Therapieoptionen anzubieten und zur Verfügung zu stellen.